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   OLG Frankfurt, 19.11.2004 - 23 U 269/03   

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https://dejure.org/2004,30061
OLG Frankfurt, 19.11.2004 - 23 U 269/03 (https://dejure.org/2004,30061)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.11.2004 - 23 U 269/03 (https://dejure.org/2004,30061)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. November 2004 - 23 U 269/03 (https://dejure.org/2004,30061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    ARGE: Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft? (IBR 2005, 541)

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1679 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2004 - 23 U 269/03
    Vom Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist auszugehen, da die ARGE-Gesellschafter der Beklagten, wie in vielen Fällen, ein gleich lautendes Bürgschaftsmuster vorgegeben haben, wogegen die Klägerin sich mit dem Verspätungseinwand wendet, der nicht greift, da es insoweit primär um Rechtsfragen geht, die der BGH dahingehend beantwortet hat, dass die das Akzessorietätsprinzip lockernde Rechtsform der Bürgschaft auf erstes Anfordern "formularmäßig lediglich in sehr eingeschränktem Umfang, im Wesentlichen allein von Unternehmen, zu deren Geschäftsbetrieb solche Erklärungen typischerweise gehören, vereinbart werden" können (BGH, BauR 2001, 1093 ff.).

    Ein solches Verhalten begründet den Arglisteinwand dolo facit (BGH NJW 1996, 717, BauR 2001, 1093 ff.).

    Ist es offensichtlich, dass die Bürgschaftsforderung nicht der vereinbarten Sicherungsabrede entspricht, kann die Klägerin Zahlung der geltend gemachten Bürgschaftssumme nicht verlangen (BGH BauR 2001, 1093 ff.).

  • LG Osnabrück, 16.12.2003 - 7 O 1615/03

    Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2004 - 23 U 269/03
    Teils wird zwar die Auffassung vertreten, dass trotz dieser Umstände der Anspruch auf Rückzahlung der Überliquidität bestehe (LG Osnabrück, ZIP 2004, 307, Vogel, EWiR 2004, 329 f., Schmitz/Vogel, ZflR 2003, 774 ff.; Schmitz, Die Bauinsolvenz, 3. Aufl., 2004, Rn. 860 ff.).

    Es mag sein, dass trotz der Durchsetzungssperre auf Grund einer Auseinandersetzungsbilanz Einzelansprüche gegen den ausgeschiedenen Gesellschafter noch durchgesetzt werden können, wenn hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht (Vogel, EWiR 2004, 329 f.) und dieser Anspruch nicht mit dem nunmehr auf Abwicklung gerichteten Gesellschaftszweck kollidiert (Palandt-Sprau, a.a.O., § 730, Rn. 6).

  • LG Köln, 27.06.2003 - 32 O 61/03

    Was ist der Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2004 - 23 U 269/03
    Diestel (EWiR 2003, 1079 f.) weist demgegenüber aus Sicht des Senats zu Recht darauf hin, dass die wechselseitigen Ansprüche der Gesellschaft und des ausgeschiedenen Gesellschafters in einen zu ermittelnden Auseinandersetzungsanspruch eingehen und die untergegangenen Ansprüche demnach nur noch unselbständige Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung darstellen, die nicht mehr selbständig geltend gemacht werden können.

    Der ARGE hätte es freigestanden - wie in anderen Fällen geschehen - den Auseinandersetzungsanspruch durch die Bürgschaft ausdrücklich mit abzusichern oder die Bürgin vor dem Ausscheiden der Gesellschafterin in Anspruch zu nehmen (Diestel, EWiR 2003, 1079 f.).

  • BGH, 25.03.2004 - VII ZR 453/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2004 - 23 U 269/03
    Der BGH hat zwar in Bauverträgen die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, für unwirksam erklärt (Z 150, 299, bestätigt durch BGH ZIP 2004, 1004 ff.).
  • BGH, 14.12.1995 - IX ZR 57/95

    Rechte des Bürgen gegenüber der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2004 - 23 U 269/03
    Ein solches Verhalten begründet den Arglisteinwand dolo facit (BGH NJW 1996, 717, BauR 2001, 1093 ff.).
  • OLG Dresden, 19.01.2007 - 12 U 1969/06

    Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft

    a) Insoweit wird der Zahlungsanspruch aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern bereits fällig, wenn der Gläubiger eine Zahlungsaufforderung abgibt und eindeutig erkennbar dasjenige erklärt, was in der Bürgschaftsurkunde als Voraussetzung der Zahlung auf erstes Anfordern niedergelegt ist (BGH WW 1997, 255, zitiert nach Juris; Landgericht Osnabrück, ZIP 2004, 307 [308]; OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 19.11.2004, Az.: 23 U 269/03, zitiert nach www.ibr-online.de; Palandt/Sprau, BGB, 64. Aufl., Einführung vor 765, Rn. 14a).

    Nach anderer Auffassung gebiete es hingegen Sinn und Zweck des Rückzahlungsanspruches nicht, diesen isoliert in der Auseinandersetzungsphase bestehen zu lassen, zumal sich dies auch nicht unmittelbar aus dem Gesellschaftsvertrag herleiten lasse (vgl. nur OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.11.2004, Az.: 23 U 269/03, zitiert nach www.ibr-online.de; Hickl, IBR 2005, 541).

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